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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Verkaufs- und Lieferbedingungen
    Grundlage für die Abwicklung des Auftrages sind die Geschäftsbedingungen.
    Alle Vereinbarungen und Erklärungen, die zwischen der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
    Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso wie der Verzicht auf die Schriftform.


  2. Vertragsabschluß
    Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb 14 Tagen schriftlich (per eMail) bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.
    Eine Wiederholung der zuvor per Internet abgegebenen Bestellung per Telefon, gilt als erneute Bestellung.
    Im Falle mangelnder Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.


  3. Preise/Zahlungsbedingungen
    Bei den in EURO angegebenen Preisen sämtlicher von der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH angebotenen Leistungen ist Mehrwertsteuer nicht enthalten. Ist der Kunde zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, hat er neben eventuell anfallenden Aufwendungen für den Versand der Waren die gesetzliche Mehrwertsteuer an die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH zu entrichten.

    Die Preise sind verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor. Vom Besteller erwünschte Sonderleistungen beim Versand werden separat in Rechnung gestellt.

    Umfasst der Leistungsgegenstand auch die Installation von Einzelteilen (Hardwarekomponenten) oder Software in bzw. auf kundeneigener Hardware, so gilt nur der in diesem Zusammenhang allgemein übliche Aufwand mit dem vereinbarten Entgelt als abgegolten. Zusätzlicher, unvorhergesehener und durch Umstände aus der Sphäre des Kunden bedingter Aufwand wird dem Kunden auf der Grundlage der bei der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH zu dieser Zeit gültigen Leistungssätze, gesondert in Rechnung gestellt und ist von diesem auch neben der ursprünglich vereinbarten Gegenleistung zu entrichten.

    Die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich die Herstellungskosten um mindestens 5 %, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, erhöhen.

    Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

    • Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme und dem Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde kommt, sofern er nicht gezahlt hat. ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug.
    • Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
    • Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht.

    Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH berechtigt:

    • auf der Grundlage des ausstehenden Rechnungsbetrags Verzugszinsen in Höhe von 8 % gegenüber Geschäftskunden (Unternehmern) und in Höhe von 5 % gegenüber Privatkunden (Verbrauchern) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB geltend zu machen.
    • Auf der Grundlage eines entsprechenden Nachweises einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
    • weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden zurückzubehalten.
    • vom Vertrag zurückzutreten, wenn er seinem Vertragspartner zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung eingeräumt hat.

    Die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH behält sich weiterhin das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Lieferung, das heißt die Übergabe von Hard- und Software Zug um Zug von der Zahlung des vereinbarten Entgelts abhängig zu machen, insbesondere die Ware per Nachnahme auszuliefern.


  4. Verzug und Unmöglichkeit
    Alle Angebote sind freibleibend, das heißt dass Liefertermine und Lieferfristen grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen sind, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH die Einhaltung der Liefertermins unmöglich machen und hat sie diese Umstände nicht zu vertreten, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeltraum.

    Soweit nichts anderes vereinbart, Ist der Sitz der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH der Erfüllungsort, das heißt, dass alle Leistungen in Erfurt durchgeführt werden, Die Kosten für eine Installation beim Kunden, für den Versand und die Transportversicherung sind vom Kunden gesondert zu entrichten.

    Die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH haftet bei Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ihrer Person, ihres Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Die Haftung der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH wegen Verzögerung der Leistung auf Schadensersatz neben der Leistung in Höhe von 3 % des Wertes der verzögerten pro vollendeter Woche, in der sich die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH in Verzug befand, insgesamt jedoch in Höhe von höchstens 5%.
    Der Schadensersatz statt der Leistung beschränkt sich im Fall der Verzögerung und der Unmöglichkeit der Leistung auf höchstens 5 % des Wertes der Leistung bzw. Lieferung.
    Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit.


  5. Eigentumsvorbehalt
    Der Liefergegenstand bleibt Im Eigentum der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH bis zur Erfüllung sämtlicher Ihr gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehender Ansprüche. Für den Fall, dass diese Gegenstände mit im Eigentum des Kunden stehenden Sachen verbunden werden und durch die Verbindung das Eigentum der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH erlischt, räumt der Kunde der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH an der neuen verbundenen Sache anteilsmäßig Eigentum ein.

    Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstands liegt keine Rücktrittserklärung der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

    Der Kunde verpflichtet sich es zu unterlassen, die noch Eigentum der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH stehenden Gegenstände zu verschenken, zu verpfänden, zu verleihen oder zur Sicherheit zu übereignen und darüber hinaus der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH unverzüglich - das heißt ohne schuldhaftes Zögern - über jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu unterrichten, die Dritte in die der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH gehörenden Gegenständen vorgenommen haben. Kosten der Intervention der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH hat der Kunde zu tragen.


  6. Gefahrübergang
    Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Sitz der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH der Erfüllungsort, das heißt, dass alle Leistungen in Erfurt durchgeführt werden. Die Kosten für eine Installation beim Kunden, für den Versand und die Transportversicherung werden gesondert berechnet und sind vom Kunden gesondert zu entrichten.

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung vertretbarer Sachen geht auf den Kunden über, wenn Ihm diese durch Mitarbeiter der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH unmittelbar an seinem Wohnort bzw. dem Sitz der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH oder - Im Falle der Versendung - dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird. Im Falle der Erstellung individueller Software geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, wenn er die Leistung der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH als vertragsgemäß abgenommen hat. Der Übergang der Leistungsgefahr tritt auch dann ein, wenn der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug kommt.


  7. Gewährleistung
    Die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH verpflichtet sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dem Kunden für die Mangelfreiheit der von Ihr erbrachten Leistungen, insbesondere die Existenz zugesicherte Eigenschaften, im Zeitpunkt der Abnahme und Übergabe, im übrigen der Ablieferung einzustehen.

    Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern es sich bei dem von ihm behaupteten Mangel nur um eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit handelt und der geltend gemachte Mangel auf Umständen aus der Sphäre des Kunden zurückzuführen ist. Insbesondere einen unsachgemäßen Transport, eine unsachgemäße Wartung zum Beispiel durch eine nicht autorisierte Werkstatt, oder eine unsachgemäße Aufstellung. Dasselbe gilt im Falle der Lieferung gebrauchter Sachen.

    Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung im Rahmen der Nacherfüllung steht in jedem Falle der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH zu. Will der Kunde vom Vertrag zurücktreten, eine Kaufpreisminderung, Schadensersatz statt der Leistung oder den Mangel selbst beheben (Selbstvornahme), gilt die Mangelbeseitigung, insbesondere die Nachbesserung, erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als gescheitert, sofern die Mangelhaftigkeit des Leistungsgegenstands auf ein und demselben Umstand zurückzuführen ist.

  8. Verjährung
    Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels am Liefergegenstand – gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt bei neuen Sachen 1 Jahr und bei gebrauchten Sachen 6 Monate.

    Dies gilt jedoch nicht für den Rückgriffsanspruch des Kunden, wenn er die Sache im Rahmen seines Geschäftsbetriebs weiter veräußert hat und wegen eines Mangels der Sache von seinem Kunden in Anspruch genommen wurde (§§ 479 Abs. 1 , 476, 437 BGB n.F.). Der Rückgriffsanspruch unterliegt einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.

    Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:

    • Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
    • Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit sie eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen hat. Hat die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten eine Verjährungsfrist von zwei Jahren beginnend mit der Ablieferung bzw. Übergabe des Liefergegenstands (§§ 444, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.) unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß §§ 438 Abs. 3 BGB n.F.
    • Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grober fahrlässigen Pflichtverletzungen oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Annahme des Entgegengenommenen.


  9. Haftungsbegrenzung
    Die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit seiner eigenen Person, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    Im Übrigen haftet die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten.

    Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

    Die Haftung für Schäden an Rechtsgütern des Kunden, die auf Mängel am Liefergegenstand zurückzuführen sind, ist ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit gehaftet wird.

    Die Regelungen der beiden vorstehenden Absätze beziehen sich auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach dem Urheberrecht.

    Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

  10. Abtretungsverbot
    Die Rechte des Kunden aus der mit der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH bestehenden Geschäftsbeziehungen sind nicht übertragbar.


  11. Datenschutz
    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

  12. Nichtigkeitsklausel
    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


  13. Rücktrittsrecht
    Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen.
    Der Kunde hat sich im Falle von Mängeln und schuldhaften Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH zu erklären, ob er wegen dieser vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.


  14. Individualanwenderprogramme
    Die Programmfestlegung für Individualprogramme nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Käufers vorgegebenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung ist vom Käufer schriftlich zu bestätigen. Anschließende Änderungen oder Erweiterungen müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden.


  15. Übergabe und Abnahme
    Individuell auf die Bedürfnisse des Kunden angepasste Hard- oder Software wird Ihm grundsätzlich im Rahmen eines Abnahmetests vorgeführt und anschließend übergeben. Der Kunde hat den Empfang (Übergabe bzw. Ablieferung) schriftlich zu bestätigen. In allen anderen Fällen erfolgt die Bestätigung der Übergabe bzw. der Ablieferung schriftlich auf dem Lieferschein.


  16. Urheberrecht
    Im Falle des Verkaufs oder der Herstellung von Software räumt die Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, das heißt nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software ein. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf folgende Nutzungshandlungen im Rahmen des normalen Gebrauchs:
    • Der Kunde darf die Software für jede von ihm erworbene Einzellizenz nur auf einem einzigen Computer, das heißt einem Gerät mit nur einer einzelnen Zentraleinheit (CPU) installieren
    • Sofern die Software auf einem zentralen Computer (Server) installiert wird, der Arbeitsplatz für mehrere Nutzer ist, muss der Kunde für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine Lizenz erwerben.

    Im Falle von Zuwiderhandlungen, insbesondere der unberechtigten Weitergabe der Software an Dritte, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe vom Nutzungswert der Software bzw. Erlös im Falle ordnungsgemäßen Erwerbs in EURO.


  17. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Erfurt, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.